Pressemitteilungen Fraktion
31. 05. 2012
AHRENDT:
"Es gleicht einem Schildbürgerstreich, dass die EU-Kommission die Bundesregierung auf Umsetzung einer Richtlinie verklagt, die sie selbst in Zweifel zieht. Die EU-Kommission müsste zu allererst die eigenen Hausaufgaben machen und nach mehrfacher Terminverschiebung die Richtlinie endlich evaluieren, bevor Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet wird. Diese Vorgehensweise der EU-Kommission ist wenig nachvollziehbar und auch wenig hilfreich."
PILTZ:
"Statt ein neues Gerichtsverfahren vor dem EuGH anzustrengen, mit dem Deutschland gezwungen werden soll, die gesamten Telekommunikationsverbindungsdaten von über 80 Millionen Menschen anlasslos zu speichern, sollte die EU-Kommission abwarten, ob der EuGH die Richtlinie überhaupt für vereinbar mit den Grundrechten hält. Eine Richtlinie, die verlangt, dass ohne jeden Anlass von jedem Menschen für sechs Monate gespeichert wird, mit wem er wann wie lange telefoniert, wem er wie oft SMS schickt, wo er sich wie lange mit dem Handy aufgehalten hat oder an wen er E-Mails schreibt, geht davon aus, dass jeder Mensch potentiell verdächtig ist. Statt alle unter Generalverdacht zu stellen, brauchen wir die Möglichkeit, in Fällen, in denen ein Verdacht gegeben ist, gezielt die Telekommunikationsverbindungsdaten einzufrieren. Es wäre besser, wenn die EU-Kommission den Gesetzentwurf für ein Quick-Freeze-Verfahren zum Vorbild nähme und endlich die überfällige Überarbeitung der Richtlinie anginge."
AHRENDT / PILTZ: Vorgehensweise der EU-Kommission ist wenig nachvollziehbar
BERLIN. Zur Debatte über die Vorratsdatenspeicherung erklären der Parlamentarische Geschäftsführer und rechtspolitische Sprecher, Christian AHRENDT, und die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:AHRENDT:
"Es gleicht einem Schildbürgerstreich, dass die EU-Kommission die Bundesregierung auf Umsetzung einer Richtlinie verklagt, die sie selbst in Zweifel zieht. Die EU-Kommission müsste zu allererst die eigenen Hausaufgaben machen und nach mehrfacher Terminverschiebung die Richtlinie endlich evaluieren, bevor Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtet wird. Diese Vorgehensweise der EU-Kommission ist wenig nachvollziehbar und auch wenig hilfreich."
PILTZ:
"Statt ein neues Gerichtsverfahren vor dem EuGH anzustrengen, mit dem Deutschland gezwungen werden soll, die gesamten Telekommunikationsverbindungsdaten von über 80 Millionen Menschen anlasslos zu speichern, sollte die EU-Kommission abwarten, ob der EuGH die Richtlinie überhaupt für vereinbar mit den Grundrechten hält. Eine Richtlinie, die verlangt, dass ohne jeden Anlass von jedem Menschen für sechs Monate gespeichert wird, mit wem er wann wie lange telefoniert, wem er wie oft SMS schickt, wo er sich wie lange mit dem Handy aufgehalten hat oder an wen er E-Mails schreibt, geht davon aus, dass jeder Mensch potentiell verdächtig ist. Statt alle unter Generalverdacht zu stellen, brauchen wir die Möglichkeit, in Fällen, in denen ein Verdacht gegeben ist, gezielt die Telekommunikationsverbindungsdaten einzufrieren. Es wäre besser, wenn die EU-Kommission den Gesetzentwurf für ein Quick-Freeze-Verfahren zum Vorbild nähme und endlich die überfällige Überarbeitung der Richtlinie anginge."
Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
439-Ahrendt_-_Piltz_-_Vorratsdatenspeicherung.pdf (2012-05-31, 92.98 KB)